Zum Schulfrieden

Änderungen des Schulgesetzes - Einigung der Bürgerschaft am 3. März 2010

 

Auf folgende Punkte bzgl. des Schulgesetzes hat sich die Bürgerschaft einstimmig geeinigt:

  • Wiedereinführung der Lernmittelfreiheit (= Abschaffung Büchergeld),
  • Einführung des uneingeschränkten Elternwahlrechts am Ende von Klasse 6,
  • Absenkung der Schülerzahlen der Primarschule auf maximal 23 SchülerInnen (und 19 in sozial benachteiligten Stadtteilen),
  • Garantie, dass 50% des Unterrichts in Deutsch, Mathe, Naturwissenschaft und Fremdsprachen der Klassen 5 und 6 von Gymnasiallehrkräften übernommen wird,
  • Durchführung der Schulinspektion an allen Primarschulen bis spätestens Mitte 2012,
  • Sicherstellung der Fortbildung aller Lehrkräfte im Bereich "individualisiertes Unterrichten",
  • alle Primarschulstandorte führen die Klassen 1 bis 6,
  • alle Primarschulen erhalten die nötigen Fach- und Klassenräume,
  • fortlaufende Evaluation der Primarschule., u.a. durch Lernstanderhebungen in Kl. 3 + 6.

Die Spitzen von CDU, SPD und GAL haben zuvor eine Vereinbarung zu einem zehnjährigen Schulfrieden unterzeichnet: Die Parteien verpflichten sich, die Schulstruktur über einen Zeitraum von zehn Jahren zu garantieren - unabhängig davon, wer die Regierung stellt.

Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes
DS 19_5500 Gesetz zur änderung des Hambu
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